Die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Thüringen mit Sitz in der Landesärztekammer Thüringen genießt organisatorische, fachliche und finanzielle Unabhängigkeit, unterliegt den Richtlinien des G-BA und ist ausschließlich an die Weisungen und Beschlüsse des Lenkungsgremiums gebunden.

Die Umsetzung des Verfahrens wird in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) geregelt.

  • DeQS - Richtlinie

 

Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren - plan. QI-RL

Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene - QFR-RL

  • QFR - Richtlinie

Die Rechtlichen Grundlagen des Verfahrens sind im SGB V festgeschrieben.

Folgende Paragraphen finden Anwendung:

  • § 135a Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung
  • § 136   Richtlinien des Gemeinsames Bundesausschusses zur Qualitätssicherung      
  • § 137   Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses     
  • § 137a Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen   
  • § 108   Zugelassene Krankenhäuser    
  • § 299   Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung

Der G-BA beschloss mit Datum vom 16.07.2020, alle Leistungsbereiche nach QSKH-RL in die Zuständigkeit der DeQS-RL zu überführen. Mit Beschluss vom 15.10.2020 und mit Inkrafttreten zum 01.01.2021 schaltet er die QSKH-RL final ab. Gleichwohl wurden in den themenspezifischen Bestimmungen der DeQS-RL Übergangsregelungen formuliert, die eine Bearbeitung der bisher im Rahmen der QSKH-RL übermittelten QS-Daten nach alten Vorgaben gewährleisten. Der strukturierte Dialog zum Erfassungsjahr 2020 wird demnach wie gewohnt und nach bekanntem Bewertungsschema geführt. Laufende Zielvereinbarungen und Vorgänge der Vorjahre bleiben bis zum Auslaufen derselben bestehen bzw. werden weiterbearbeitet.