Die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Thüringen mit Sitz in der Landesärztekammer Thüringen genießt organisatorische, fachliche und finanzielle Unabhängigkeit, unterliegt den Richtlinien des G-BA und ist ausschließlich an die Weisungen und Beschlüsse des Lenkungsgremiums gebunden.
Die Umsetzung des Verfahrens wird in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) geregelt.
- DeQS - Richtlinie
Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren - plan. QI-RL
- Plan QI - Richtlinie
Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene - QFR-RL
- QFR - Richtlinie
Die Rechtlichen Grundlagen des Verfahrens sind im SGB V festgeschrieben.
Folgende Paragraphen finden Anwendung:
- § 135a Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung
- § 136 Richtlinien des Gemeinsames Bundesausschusses zur Qualitätssicherung
- § 137 Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
- § 137a Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
- § 108 Zugelassene Krankenhäuser
- § 299 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung
Der G-BA beschloss mit Datum vom 16.07.2020, alle Leistungsbereiche nach QSKH-RL in die Zuständigkeit der DeQS-RL zu überführen. Mit Beschluss vom 15.10.2020 und mit Inkrafttreten zum 01.01.2021 schaltet er die QSKH-RL final ab. Gleichwohl wurden in den themenspezifischen Bestimmungen der DeQS-RL Übergangsregelungen formuliert, die eine Bearbeitung der bisher im Rahmen der QSKH-RL übermittelten QS-Daten nach alten Vorgaben gewährleisten. Der strukturierte Dialog zum Erfassungsjahr 2020 wird demnach wie gewohnt und nach bekanntem Bewertungsschema geführt. Laufende Zielvereinbarungen und Vorgänge der Vorjahre bleiben bis zum Auslaufen derselben bestehen bzw. werden weiterbearbeitet.