Landesarbeitsgemeinschaft

Im Freistaat Thüringen bilden die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KV), die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen (KZV), die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft (LKG) und die Landesverbände der Krankenkassen einschließlich Ersatzkassen im Land eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG). Diese dient der Umsetzung der bundeseinheitlichen Richtlinien zur datengestützten Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich. 

Die LAG trifft ihre Entscheidungen durch ein Lenkungsgremium. Die o.g. Organisationen sind stimmberechtigt. Das Lenkungsgremium ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegenüber für die ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinien verantwortlich. Der Verband der Privaten Krankenversicherung, die jeweiligen Landesärztekammern, sowie die Organisationen der Pflegeberufe auf Landesebene werden von der LAG beteiligt. Zusätzlich erfolgt eine Beteiligung der Landeszahnärztekammern oder der Landespsychotherapeutenkammern, soweit deren Belange in der Qualitätssicherung thematisch berührt sind.

Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene erhalten im Lenkungsgremium ein Mitberatungsrecht.  Die Träger der LAG richten gemeinsam eine unabhängige neutrale Geschäftsstelle ein.

Die wesentlichen Aufgaben der LAG sind:

1. Nutzung der von der Bundesauswertungsstelle zur Verfügung zu stellenden Auswertungen der länderbezogenen Verfahren

2. Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Datenannahmestellen

3. Erstellung und Übermittlung von Qualitätssicherungsergebnisberichten

4. Information und Beratung der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer

5. Durchführung der Datenvalidierung

6. Förderung des Austausches der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer untereinander über qualitätsverbessernde Maßnahmen

7. laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie deren barrierefreie Darstellung im Internet nach Maßgabe der von dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) aufgestellten einheitlichen Grundsätze.

8. Datenannahme

9. Umsetzung von Aufgaben, die sich aus den Regelungen zum Qualitätsbericht nach dem Sozialgesetzbuch V ergeben und die zur Veröffentlichung geeigneter Qualitätsergebnisse im strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser notwendig sind.